Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 108/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 105 Abs. 2a
Zulässigkeit einer Zweitwohnungssteuerfestsetzung bei Vorliegen einer melderechtlichen Hauptwohnung in einer Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Zweitwohnungssteuerfestsetzung bei Vorliegen einer melderechtlichen Hauptwohnung in einer Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 19.03.2009 - 2 A 262/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 108/09
Papierfundstellen
- NZM 2011, 269
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 108/09
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2008 - 9 C 17.07 -, BayVBl 2009, 697, 698, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7.08 -, NVwZ 2009, 1437, 1438).Dies indiziert für den Regelfall, dass dort das allgemeine Wohnbedürfnis befriedigt wird (BVerwG, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).
Es ist nicht erforderlich, dass der steuerbare Aufwand für eine weitere Wohnung auf einer Entscheidung beruht, die der Wohnungsinhaber in völlig freiem, von keinerlei Sachzwängen eingeschränktem Belieben getroffen hat (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).
Dies indiziert wiederum, dass dort auch typischerweise das allgemeine Wohnbedürfnis abgedeckt ist (BVerwG, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).
Als Erstwohnung kommt hiernach bereits eine bloße "Mitwohnmöglichkeit" in Betracht (BVerwG Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).
- BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 108/09
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.09.2008 - 9 C 17.07 -, BayVBl 2009, 697, 698, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 7.08 -, NVwZ 2009, 1437, 1438).Dies indiziert für den Regelfall, dass dort das allgemeine Wohnbedürfnis befriedigt wird (BVerwG, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).
Dies indiziert wiederum, dass dort auch typischerweise das allgemeine Wohnbedürfnis abgedeckt ist (BVerwG, Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).
Als Erstwohnung kommt hiernach bereits eine bloße "Mitwohnmöglichkeit" in Betracht (BVerwG Urt. v. 17.09.2008, a.a.O., Urt. v. 13.05.2009, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2008 - 4 M 332/07
Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung in der Gemeinschaftsunterkunft der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 108/09
Wie bereits im Beschluss des Senates vom 30. April 2008 - 4 M 332/07 - ausgeführt, kommt es für die Pflicht zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer nicht darauf an, ob das Innehaben der Hauptwohnung auf einer freien Willensentscheidung beruht.Aus den bereits im Beschluss des Senates vom 30. April 2008 - 4 M 332/07 - ausgeführten Gründen wäre die Zweitwohnungssteuerpflicht hier auch dann begründet, wenn man die Satzungsbestimmungen so auslegen würde, dass auch die Hauptwohnung die Voraussetzungen erfüllen muss, die an eine Zweitwohnung zu stellen sind.
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 108/09
Denn für diesen Personenkreis streitet der besondere Schutz der Ehe, der insbesondere den Schutz der Entscheidung für das Zusammenwohnen erfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 -, BVerfGE 114, 316, 335). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2010 - 4 L 108/09
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (BVerfG, Beschl. v. 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -).